1. Erstellen von QM - Handbüchern nach
Kammervorgabe oder nach DIN ISO 9001:2015
Die Verpflichtung zur Einführung eines Qualitätsmanagement-systems (QMS) ergibt sich aus der letzten Novelle der Apotheken-betriebsordnung in Verbindung mit den Regelungen des SGB V.
Die Übergangsfrist zur Einführung eines QMS endete für Apotheken am 31.05.2014. Danach stellt das Nichtvorhandensein eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die meisten Kammern fordern bereits bei Neueröffnung oder Übernahme ein solches System.
Die Apothekenbetriebsordnung fordert jedoch explizit keine Zertifizierung.
Pflichtbestandteile eines QMS nach neuer ApBetrO wurden bereits in der PZ vom 31.05.2012, 22.Ausg. veröffentlicht.
Neben den Pflichtbestandteilen macht es Sinn individuelle, organisatorische und kaufmännische Bestandteile in ein QMS aufzunehmen.
Unser Anspruch an ein QMS besteht nicht nur darin, die Vorgaben der jeweiligen Kammersatzung bzw. DIN ISO zu erfüllen, sondern im Rahmen der Handbucherstellung eine Revisionssicherheit, unter Beachtung der geltenden BG- und Hygienevorschriften herbeizuführen. Wir legen ebenfalls Wert auf die Bereiche Arbeitssicherheit (Gefährdungsbeurteilungen) und Datenschutz.
Nutzen Sie die langjährige Erfahrung unserer Spezialisten!
Kontakt und Termine unter: qm@big-beratung.de
QM-Betreuung
Auf Wunsch unserer Kunden bieten wir monatliche QM-Betreuung an, damit es bei einem möglichen Wiederholungsaudit bzw. einer Rezertifizierung keine Überraschungen gibt. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Neuerungen auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben in Ihr Handbuch eingearbeitet.
Auf Wunsch führen wir auch in Ihren Hause interne Audits durch und erstellen für Sie die jährlichen Management-Review Berichte, bzw. führen die vorgeschriebene Eigenrevision durch.
Sprechen Sie uns hierzu an!